
Die Auswirkungen der Huthi-Angriffe auf den Seeverkehr
Die Angriffe der Huthi-Miliz auf Container-Schiffe im Roten Meer haben zu erheblichen Einschränkungen des Seeverkehrs geführt. Viele Reedereien haben ihre Transporte durch das Rote Meer eingestellt oder stark eingeschränkt.
Rechtslage für Fixkostenspediteure
Für Fixkostenspediteure, die einen Seetransport durch das Rote Meer vereinbart haben, ergeben sich daraus unterschiedliche Rechtsfolgen.
Vertrag wurde vor Beginn der Angriffe geschlossen:
Ist die Transportroute durch das Rote Meer nicht mehr nutzbar, ist der Spediteur von seiner Leistungspflicht befreit (rechtlich dürfte Höhere Gewalt bzw. Unmöglichkeit vorliegen).
Vertrag wurde nach Beginn der Angriffe geschlossen:
Der Spediteur ist verpflichtet, den Transport zu erbringen, sollte sich aber mit seinem Kunden über eine zumindest teilweise Umlage der Mehrkosten verständigen.
Haftung des Fixkostenspediteurs
Bei Güterschäden durch einen Raketenbeschuss durch die Huthi-Miliz ist der Spediteur von seiner Haftung befreit, wenn er die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes beachtet hat. Bei Verspätungsschäden ist der Spediteur grundsätzlich haftbar, wenn ihn ein Verschulden an der Verzögerung trifft. Dies ist jedoch bei den derzeitigen Einschränkungen des Seeverkehrs höchst zweifelhaft.
VERSICHERUNGSSCHUTZ
Verkehrshaftungsversicherung:
- In der Regel besteht kein Versicherungsschutz für Schäden aus kriegerischen Ereignissen.
- Sollte ein Transport über eine Alternativroute möglich sein, sollte überprüft werden, ob Versicherungsschutz für diese Route besteht.
Warenversicherung:
- In der Regel besteht Versicherungsschutz für Schäden aus kriegerischen Ereignissen, wenn das Kriegs- und Streikrisiko generell mitversichert wurde. Dies ist üblicherweise bei Transport- General- Policen der Fall. Im Rahmen des TVS-PLUS-PRO müssen diese Risiken separat abgeschlossen werden.
- Einzelne Versicherer kündigen bereits das Kriegs- und Streikrisiko aus bestehenden Policen heraus.
- Sofern Ihr Vertrag betroffen ist, melden wir uns umgehend bei Ihnen.
Fazit
Spediteure, die von den Einschränkungen des Seeverkehrs betroffen sind, sollten folgende Schritte unternehmen:
- Kunden informieren und um Weisung bitten
- Eine einvernehmliche Regelung mit dem Kunden wegen der erhöhten Kosten/Frachtraten treffen
- Versicherungsschutz in der Verkehrshaftungs- und Warenversicherung prüfen
Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an.
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